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26. Juli 2019, News in Organisation & Transparenz

Homosexuelle Männer als potenzielle Lebensretter

Seit dem 18. Dezember 2014 können sich homosexuelle Männer als potenzielle Stammzellspender registrieren lassen

Aufgrund einer Änderung der „Deutschen Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende“ (ab Version 10) des Zentralen Knochenmarkspender-Registers (ZKRD) Ulm können sich seit dem 18. Dezember 2014 schwule Männer als potenzielle Stammzellspender in der DKMS gGmbH oder einer anderen deutschen Stammzellspenderdatei registrieren lassen. Die DKMS hatte sich zuvor im zuständigen Fachgremium ausdrücklich dafür ausgesprochen und maßgeblich dafür eingesetzt, homosexuellen Männern den Zugang zu einer Registrierung als Stammzellspender zu ermöglichen.

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Die Regelung wurde von einem Expertenarbeitskreis des ZKRD verabschiedet. In diesem Arbeitskreis sitzen neben der Geschäftsführung des ZKRD die Vertreter verschiedener deutscher Stammzellspenderdateien und Entnahmekliniken. Die DKMS hat in diesem Arbeitskreis maßgeblich darauf hingewirkt, dass Homosexualität bzw. das Sexualverhalten an sich keinen Ausschlussgrund für die Registrierung als Stammzellspender darstellt. Das Argument, dass die Sicherheit bzw. Unsicherheit des Sexualverhaltens jedes Einzelnen zum Zeitpunkt der Spende zählen muss und nicht die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, hat sich dabei durchgesetzt.

Die Haltung der DKMS ist eindeutig:

Die DKMS spricht sich dafür aus, homosexuellen Männern die Registrierung als Stammzellspender zu ermöglichen. In der Vergangenheit hat die DKMS als Spenderdatei viele Diskussionen über dieses Thema führen müssen. Die DKMS ist der Auffassung, dass der Risikofaktor nicht in der sexuellen Orientierung liegt, sondern in der Sicherheit bzw. Unsicherheit des Sexualverhaltens. Deshalb begrüßt die DKMS die Entscheidung der zuständigen Arbeitsgruppe. Die DKMS steht für Gleichberechtigung und Diversity in allen Lebensbereichen und lebt das gemeinsam mit allen Kollegen/-innen. Die DKMS macht keine Unterschiede und freut sich über die Vielfalt, denn nur dadurch kann immer mehr Blutkrebspatienten weltweit eine Chance auf Leben ermöglicht werden. 

Was gibt es zu beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Zulassung zur Registrierung und der tatsächlichen Zulassung zur Stammzellspende. Die ZKRD-Standards geben durch diese Entscheidung grünes Licht für die Neuregistrierung; die Zulassung zur Spende selbst unterliegt allerdings den Richtlinien (Richtlinie Hämotherapie) der Bundesärztekammer. Diese schließen „Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich höheres Risiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten wie HBV, HCV oder HIV birgt“, zunächst einmal generell aus.

Wie dies im Einzelfall gehandhabt bzw. ob ein Spender trotzdem zugelassen wird, entscheiden allein die Mediziner in den Transplantationskliniken. Die DKMS hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.

Was sind die ZKRD-Standards?

Die vom Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) herausgegebenen „Deutschen Standards für die nicht verwandte Blutstammzellspende“ verstehen sich als Grundlage für die Zusammenarbeit und eine einheitliche Vorgehensweise im Bereich der Stammzellentnahme. Sie werden im ein- bis zweijährigen Turnus von einer durch das ZKRD einberufenen Kommission überprüft und überarbeitet, um die bestehenden Prozesse zu optimieren und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik anzupassen. In dieser Kommission sind die Kooperationspartner und die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften vertreten. Die anschließende Konsensfindung und Abstimmung stellt sicher, dass die vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen auf einer breiten Zustimmung basieren.

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